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Besteuerung von Unternehmen in Bulgarien im Jahr 2025



Bulgarien ist aufgrund seines vorteilhaften Körperschaftssteuersystems, seiner strategischen Lage in Europa und der relativ niedrigen Betriebskosten zu einem attraktiven Ziel für Unternehmen geworden. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte der Körperschaftssteuer in Bulgarien und hilft Unternehmen, das System effektiv zu navigieren.

Körperschaftssteuer (CIT)
Der Körperschaftssteuersatz in Bulgarien gehört zu den niedrigsten in der Europäischen Union und liegt bei einem Pauschalsatz von 10%. Dieser Satz gilt für alle in Bulgarien ansässigen Unternehmen auf ihr weltweites Einkommen sowie für nicht ansässige Unternehmen auf ihr Einkommen, das innerhalb Bulgariens erzielt wird.

Steueransässigkeit und Umfang
Ein Unternehmen gilt in Bulgarien als steuerlich ansässig, wenn es nach bulgarischem Recht gegründet wurde oder seinen effektiven Verwaltungssitz im Land hat. Ansässige Unternehmen unterliegen der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, während nicht ansässige Unternehmen nur auf ihr bulgarisches Einkommen besteuert werden.

Quellensteuern
Bestimmte Zahlungen an nicht ansässige Unternehmen unterliegen Quellensteuern, einschließlich:
- Dividenden und Liquidationsgewinne – 5%
- Zinsen und Lizenzgebühren – 10%
- Dienstleistungsgebühren – 10% (gilt nur in bestimmten Fällen)
Diese Sätze können unter dem umfangreichen Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Bulgariens reduziert oder aufgehoben werden.

Mehrwertsteuer (MwSt.)
Bulgarien betreibt ein Mehrwertsteuersystem, das Folgendes umfasst:
- Standard-Mehrwertsteuersatz – 20%
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz – 9% (gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie touristische Dienstleistungen)
- Null-Mehrwertsteuersatz – Gilt für innergemeinschaftliche und internationale Transportdienstleistungen
Die MwSt.-Registrierung ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 BGN (ca. 51.000 €) obligatorisch.

Sozialversicherungs- und Lohnsteuern
Arbeitgeber in Bulgarien sind dafür verantwortlich, Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung der Mitarbeiter zu leisten und einzubehalten. Die Gesamtbeitragssätze betragen etwa 30%–32% des Bruttogehalts eines Mitarbeiters, wobei der Arbeitgeber etwa 18%–19% übernimmt und der Mitarbeiter den Rest trägt.

Körperschaftssteuerliche Compliance und Berichterstattung
Unternehmen müssen eine jährliche Steuererklärung einreichen und die ausstehende Körperschaftsteuer bis zum 31. März des folgenden Jahres zahlen. Das zu versteuernde Einkommen wird basierend auf dem buchhalterischen Gewinn ermittelt, der steuerlich gemäß der bulgarischen Steuergesetzgebung angepasst wird.

Steuerliche Anreize und Befreiungen
Bulgarien bietet verschiedene steuerliche Anreize zur Förderung von Investitionen, einschließlich:
- Reduzierte Steuern für Produktionsunternehmen in weniger entwickelten Regionen
- Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E), die es ermöglichen, bestimmte Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen
- Vorteile der Investitionsförderung, einschließlich Körperschaftsteuererleichterungen für groß angelegte Investitionen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Körperschaftssteuersystem Bulgariens einfach und unternehmensfreundlich ist, was es zu einem attraktiven Ziel für lokale und ausländische Investoren macht. Mit dem niedrigen Körperschaftssteuersatz, den MwSt.-Anreizen und einem starken Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen bietet Bulgarien Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die ihre Tätigkeit auf dem europäischen Markt aufbauen oder ausweiten möchten.

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